Heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern - Unzulässigkeit
Eine heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern wegen aufgetretenen Unterschlagungen ist unzulässig, wenn keine hinreichend konkreten Verdachtsmomente gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern bestehen. Solche Videoaufnahmen unterliegen zudem einem Beweisverwertungsverbot vor Gericht, so dass der Arbeitgeber die gewonnenen Erkenntnisse nicht gegenüber den Arbeitnehmern verwenden kann (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 03.05.2011, Az.:11 Ca 7326/10).
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrechtsberatung
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