Freitag, 30. September 2011

Ausspruch „Hau ab oder ich schlag dir die Fresse ein“ eine Nötigung?

Der Ausspruch „Hau ab oder ich schlag dir die Fresse ein“ gegenüber einer anderen Person stellt unter Umständen keine Nötigung dar. Die ausgesprochene bloße Drohung mit einer Straftat indiziert das Unrecht nicht ohne weiteres. Vielmehr bedarf einer einzelfallbezogenen umfassenden Abwägung, in welche alle für die Mittel-Zweck-Relation wesentlichen Umstände und Beziehungen und die auf dem Spiel stehenden Rechte, Güter und Interessen nach ihrem Gewicht in der sie betreffenden konkreten Situation einzubeziehen sind, um festzustellen, ob eine strafbare Nötigung vorliegt (OLG Koblenz, Beschluss vom 18.04.2011, Az: 2 Ss 45/10).
Rechtsanwälte Kotz - Strafverteidigung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://www.ra-kotz.de

Donnerstag, 29. September 2011

Modernisierungsankündigung durch Vermieter – Wirksamkeit
Eine Modernisierungsankündigung eines Vermieters ist wirksam, wenn sie dem Mieter aufgrund der mitgeteilten Informationen eine zureichende Kenntnis darüber vermittelt, in welcher Weise die Wohnung durch die Modernisierung verändert wird und wie sich die Modernisierung auf den zukünftigen Mietgebrauch und die zu zahlende Miete auswirkt (BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az: VIII ZR 242/10).
Rechtsanwälte Kotz - Mietrechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/NTN8j
Mofa-Fahrverbot – „Ich fahre so, um Sie zu nerven."
Begeht ein Mofafahrer mit einem erlaubnisfreien Mofa im Straßenverkehr wiederholt Verkehrsverstöße und Straftaten, um andere Verkehrsteilnehmer „zu nerven“, so kann ihm das zuständige Straßenverkehrsamt das Führen von (erlaubnisfreien) Mofas im Straßenverkehr untersagen (VG Mainz, Az: 3 K 718/11.MZ, Beschluss vom 28.09.2011).
Rechtsanwälte Kotz - Verkehrsrecht
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/l5riQ

Mittwoch, 28. September 2011

Wirksamkeit von Betriebskostenvorauszahlungserhöhungen

Ein Vermieter kann die monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen für die nächste Abrechnungsperiode nur auf Basis der letzten Betriebskostenabrechnung (entstandene Kosten geteilt durch 12 Monate) erhöhen. Pauschale „Sicherheitszuschläge“ auf die monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen sind nicht zulässig (BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az: VIII ZR 294/10).
Rechtsanwälte Kotz - Mietrechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/fQ47Y

Dienstag, 27. September 2011

Brand in Schulküche – Haftung des Lehrers
Vergisst ein Lehrer, eine Kochplatte innerhalb der Übungsküche einer Schule auszuschalten (nach Zubereitung von Pommes Frites) und kommt es daraufhin zu einem Brand, muss der Lehrer die anfallenden Kosten des Feuerwehreinsatzes (hier: 1.420,80 Euro) selbst tragen (VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 27.09.2011, Az: 5 K 221/11.NW).
Rechtsanwälte Kotz - Verwaltungsrecht
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://www.ra-kotz.de
Neuwagenkauf und erhöhter Spritverbrauch

Weist ein Neuwagen einen Kraftstoffmehrverbrauch auf, der über den Herstellerangaben liegt, so stellt dies erst dann einen Fahrzeugmangel dar, wenn der Kraftstoffverbrauch die Herstellerangaben um mindestens 10 % übersteigt (OLG Hamm, Urteil vom 09.06.2011, Az: I-28 U 12/11; BGH, Beschluss vom 05.08.2007, Az: VIII ZR 19/05).
Rechtsanwälte Kotz - Autorecht
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://www.verkehrsrechtsiegen.de

Montag, 26. September 2011

Mobilfunktelefon mit Navigationssoftware – Hinweispflicht auf anfallende Kosten

Ein Mobilfunkanbieter muss bei einem verkauften Mobilfunktelefon den Käufer darauf hinweisen, dass bei der Aktualisierung der Navigationssoftware Kosten anfallen. Wird dieser Hinweis durch das Mobilfunkunternehmen nicht erteilt, so muss der Käufer die angefallenen Aktualisierungskosten nicht zahlen (OLG Schleswig, Urteil vom 15.09.2011, Az: 16 U 140/10).
Rechtsanwälte Kotz - Telefonrecht
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/mAYsQ