Mittwoch, 29. Februar 2012

Mietmangel und Mietminderung – Darlegungslast des Mieters
Um eine Mietminderung wegen eines bestehenden Mietmangels gegenüber dem Vermieter geltend zu machen, muss der Mieter gegenüber dem Vermieter lediglich einen konkreten Mietmangel, der die Tauglichkeit der an ihn vermieteten Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigt, behaupten. Er muss hierbei nicht das Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung oder eine bestimmte Mietminderungsquote geltend machen (BGH, Urteil vom 29.02.2012, Az: VIII ZR 155/11).
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Sicherheitsgurt – Mitverschulden bei Verkehrsunfall?
Legt man als Fahrzeuginsasse während einer Fahrt keinen Sicherheitsgurt an, so trägt man bei einer unfallbedingten Verletzung bei einem Verkehrsunfall unter Umständen ein Mitverschulden, wenn man die Verletzung nicht erlitten hätte, wenn man angeschnallt gewesen wäre. Erleidet man als angeschnallter Fahrzeuginsasse einen Verkehrsunfall und schnallt man sich nach dem Unfall ab, und kommt es sodann zu einem weiteren Unfall, bei dem man dann eine unfallbedingte Verletzung erleidet, so trägt man aufgrund des Abschnallens kein Mitverschulden an der Verletzung, da die Anschnallpflicht nach § 21a Absatz 1 StVO nur während der Fahrt gilt (BGH, Urteil vom 28.02.2012, Az: VI ZR 10/11).
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Dienstag, 28. Februar 2012

Aufhebungsvertrag – Wirksamkeit bei Täuschung durch Arbeitgeber
Eine Täuschung durch Unterlassen (Verschweigen) durch den Arbeitgeber kommt in Betracht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Vertragsverhandlungen einen Umstand verschweigt, hinsichtlich dessen er gegenüber dem Arbeitnehmer eine Aufklärungspflicht hat. Jedem Arbeitsverhältnis wohnt die Nebenpflicht des Arbeitgebers inne, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Interessen und Belange beider Vertragspartner nach Treu und Glauben verlangt werden kann. Hinweis- und Aufklärungspflichten beruhen auf den besonderen Umständen des Einzelfalls und sind das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung. Dabei ist insbesondere ein erkennbares Informationsbedürfnis des Arbeitnehmers zu beachten. Gesteigerte Hinweis- und Aufklärungspflichten können den Arbeitgeber dann treffen, wenn eine zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führende Vereinbarung auf seine Initiative hin und in seinem Interesse zustande kommt oder wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Arbeitnehmer durch eine sachgerechte und vom Arbeitgeber redlicher Weise zu erwartende Aufklärung vor der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bewahrt werden muss, weil er sich durch diese aus Unkenntnis selbst schädigen (z.B. bei Verlust bestehender Versorgungsansprüche) würde (LAG Köln, Urteil vom 29.10.2010, Az: 11 Sa 163/10). Bevor man als Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt sollte man sich vom Arbeitgeber eine Überlegungsfrist einräumen und sich fachkundig beraten lassen.
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Montag, 27. Februar 2012

Maklerprovision – Zahlungspflicht durch Hauskäufer
Ein Immobilienkäufer muss eine Provision nur dann zahlen, wenn die Zahlung ausdrücklich vereinbart wurde. Weder eine AGB-Klausel noch der Hinweis in einem Immobilienexposé „Kaufpreis + Maklercourtage“ verpflichten den Immobilienkäufer zur Zahlung einer Maklerprovision (AG München, Urteil vom 27.10.2011, Az: 222 C 5991/11).
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Nebenkostenabrechnung – Belegvorlage gegenüber Mieter
Bei der Frage, an welchem Ort die Verpflichtung zur Vorlage der Belege zur Nebenkostenabrechnung zu erfüllen ist, handelt es sich in erster Linie um eine Frage der Auslegung des jeweiligen Mietvertrags. Die Parteien können den Erfüllungsort dieser Verpflichtung durch individualvertragliche Vereinbarung frei bestimmen. Hinsichtlich der Verpflichtung zur Vorlage von Belegen geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, dass in Fällen, in denen Vermieter und Mieter ihre Wohnung bzw. ihren Sitz im gleichen Ort haben, die Belegvorlage in den Räumen des Vermieters zu erfüllen ist. Bei Unzumutbarkeit der Einsichtnahme für den Mieter hält der Bundesgerichtshof einen Anspruch auf Übersendung von Fotokopien gegen Kostenerstattung für den Mieter denkbar. Befinden sich die Mietsache (bzw. der Wohnsitz des Mieters) und der Sitz des Vermieters nicht am gleichen Ort, so geht eine verbreitete Auffassung in Schrifttum und in der Rechtsprechung dahin, dass der Mieter Einsicht in die Belege am Mietort verlangen kann, wenn Mietort und der Sitz des Vermieters weit voneinander entfernt sind (LG Freiburg Urteil vom 24.03.2011, Az: 3 S 348/10).
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Samstag, 25. Februar 2012

Arbeitnehmerkündigung nach Arbeitsunfall treuwidrig?
Allein der Umstand, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall ausgesprochen wurde, macht die ausgesprochene Kündigung weder treuwidrig noch willkürlich. Eine Kündigung aus Anlass von Arbeitsunfähigkeit ist ebenfalls nicht per se treuwidrig (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.05.2009, Az. 3 Sa 74/09).
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Freitag, 24. Februar 2012

Sittenwidrigkeit eines Vertrags zur Lebenshilfe unter Ausnutzung des Aberglaubens einer Person
Verpflichtet sich ein Vertragspartner durch „seine medialen Kräfte und göttliche Liebe“ beim Kunden „negative Energie“, „Fluch“, „telepathische Angriffe“, „magische und okkulte Einflüsse“ zur Bewältigung einer Lebenskrise abzuwenden, ist der Vertrag sittenwidrig und nichtig, wenn er den Aberglauben des Kunden ausnutzt (AG Mannheim Urteil vom 04.03.2011, 3 C 32/11 unter Fortführung von BGH, Urteil vom 13.01.2011, Az: III ZR 87/10).
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