Arbeitnehmerkündigung nach Arbeitsunfall treuwidrig?
Allein der Umstand, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall ausgesprochen wurde, macht die ausgesprochene Kündigung weder treuwidrig noch willkürlich. Eine Kündigung aus Anlass von Arbeitsunfähigkeit ist ebenfalls nicht per se treuwidrig (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.05.2009, Az. 3 Sa 74/09).
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal
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