Donnerstag, 16. Februar 2012

Verkehrssicherungspflicht auf Kundenparkplätzen bei Eis und Schnee
Kundenparkplätze müssen nicht immer völlig Eis- und Schneefrei sein. Gut sichtbare und vereinzelte kleine Eis- und Schneeflächen müssen Kunden umgehen oder übersteigen. Stürzt ein Kunde auf diesen Flächen, so kann er keine Schadensersatzansprüche geltend machen (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.01.2012, Az: 5 U 1418/11).
Rechtsanwälte Kotz - Verkehrsrecht Siegen
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal
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