Klassenversetzung bei Mitschülermobbing auf Facebook
Mobbt ein Schüler Klassenkameraden auf Facebook und/oder StudiVZ, so rechtfertigt dieses Verhalten eine Versetzung des Schülers in eine andere Parallelklasse (VG Köln, Beschluss 19.04.2011, Az.: 10 L 488/11).
Rechtsanwälte Kotz - Schulrecht
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