Recht auf Umtausch bei Nichtgefallen?
Kauft man vor Ort in einem Ladenlokal Waren, so hat man keinen Anspruch darauf, diese bei Nichtgefallen wieder umtauschen zu können. Ein Umtauschrecht muss ausdrücklich mit dem Verkäufer der Waren vor Ort und vor dem Kauf derselben vereinbart werden (AG München, Urteil vom 27.12.2011, Az: 155 C 18514/11).
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