Donnerstag, 23. Februar 2012

Verletzung durch zurückrollendes Fahrzeug ein Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung liegt auch dann vor, wenn der Versicherte von seinem eigenen zurückrollenden Fahrzeug auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg von der Arbeit (aufgrund nicht angezogener Handbremse) verletzt wird (Sozialgericht Wiesbaden, Az.: S 13 U 49/11).
Rechtsanwalt Kotz – Arbeitsrecht Siegen
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal Kreuztal
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