Führerscheinentziehung nach 117 Verkehrsverstößen in 3 Jahren
Begeht ein Fahrerlaubnisinhaber innerhalb von 3 Jahren 117 Verkehrsverstöße (vorallem Parkvergehen), so kann ihn die Fahrerlaubnisbehörde dazu auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Kommt der Fahrerlaubnisinhaber dieser Aufforderung nicht nach, so kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden (Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 16.12.2011, Az: 10 K 487/11).
Rechtsanwälte Kotz - Verkehrsrecht
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/O5Y7K
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen