Donnerstag, 2. Februar 2012

Mutterschutz – Verdienst bei Beschäftigungsverbot
Einer schwangeren Arbeitnehmerin ist für die Dauer eines Beschäftigungsverbots grundsätzlich der Verdienst auf der Grundlage der letzten 13 Wochen vor Eintritt in das Beschäftigungsverbot zu gewähren (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 21.12.2011, Az: 8 Sa 1328/10).
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