Frage nach Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis durch Arbeitgeber
Ein Arbeitnehmer muss die Frage seines Arbeitgebers nach einer bestehenden Schwerbehinderung nach dem 6monatigen Bestehen seines Arbeitsverhältnisses (Erwerb des Sonderkündigungsrechts für behinderte Menschen) wahrheitsgemäß beantworten (BAG, Urteil vom 16.02.2012, Az: 6 AZR 553/10).
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrecht Kreuztal
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