Freitag, 24. Februar 2012

Verkehrsunfall – Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren des eigenen Rechtsanwalts
Wenn der Schädiger unzulässige Abzüge bei den berechtigten Schadenersatzansprüchen des Geschädigten vornimmt, kann der Geschädigte, etwa bei einem Verkehrsunfall, einen Rechtsanwalt einschalten und bekommt die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren im Rahmen seines Schadensersatzanspruches vom Schädiger erstattet. Dies gilt auch dann, wenn für den Erstbrief noch kein Rechtsanwalt nötig gewesen wäre, weil es sich um einen einfach gelagerten Fall handelte (AG Stuttgart, Urteil vom 16.12.2011, 41 C 5302/11).
Rechtsanwalt Kotz - Verkehrsunfall Siegen
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/EOmMW

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen