Überstundenvergütung Arbeitnehmer – unwirksame Arbeitsvertragsvereinbarung
Ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber hinsichtlich der Abgeltung von geleisteten Überstunden unwirksam bzw. wurde keine entsprechende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen, so hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Vergütung der geleisteten Überstunden (BAG, Urteil vom 22.02.2012, Az: 5 AZR 765/10). Bei unteren und mittleren Einkommen kann der Arbeitnehmer in der Regel auch erwarten, dass die von ihm geleisteten Überstunden gesondert vom Arbeitgeber bezahlt werden.
Rechtsanwalt Kotz – Arbeitsrecht Siegen
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