Mittwoch, 1. Februar 2012

Täuschung über die Nachtschichttauglichkeit bei Einstellungsgespräch
Täuscht ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber bei seinem Einstellungsgespräch über seine Nachtschichttauglichkeit und erklärt er später, dass er aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschicht verrichten darf, so kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer wegen arglistiger Täuschung anfechten (LAG Hessen, Urteil vom 21.09.2011, Az: 8 Sa 109/11).
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrechtsberatung
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