Freitag, 3. Februar 2012

Klassenraum – Schule muss für zumutbare Klassenraumtemperaturen sorgen
Eine Schule bzw. deren Träger ist dazu verpflichtet, in Klassenräumen sowohl im Sommer als auch im Winter für zumutbare Klassenraumtemperaturen zu sorgen, damit die Schüler zumutbare Lernbedingungen haben (VG Dresden, Beschluss vom 02.02.2012, Az: 5 L 1563/11).
Rechtsanwälte Kotz - Schulrecht
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