Benachteiligung wegen Schwerbehinderung bei Vorstellungsgespräch
Lädt ein öffentlicher Arbeitgeber einen schwerbehinderten Stellenbewerber nicht zu einem Vorstellungsgespräch auf eine ausgeschriebene Stelle ein, obwohl seine fachliche Eignung gegeben ist, so stehen dem schwerbehinderten Stellenbewerber Schadensersatzansprüche wegen Benachteiligung gegenüber dem öffentlichen Arbeitgeber zu (BAG, Urteil vom 16.02.2012, Az: 8 AZR 697/10).
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrechtsberatung
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