Betriebsgefahr Motorrad bei Vorfahrtsverletzung durch PKW
Die (einfache) Betriebsgefahr eines Motorrades (in Höhe von 20 %) tritt bei einem groben Vorfahrtverstoß des Unfallverursachers regelmäßig vollständig hinter die schuldhaft gesteigerte Betriebsgefahr des vorfahrtverletzenden Unfallverursachers zurück (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.12.2010, Az.: 7 U 58/10).
Rechtsanwälte Kotz - Verkehrsrecht Siegen
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