Freitag, 20. April 2012

Stalker kann vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden!
Betreibt ein Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern Stalking (Emailzusendung, unerwünschte Anrufe, Einmischung in das Privatleben, Drohungen), so rechtfertigt dieses Verhalten des Arbeitnehmers eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Ob der Arbeitgeber den stalkenden Arbeitnehmer zuvor abmahnen muss, hängt vom jeweiligen Einzelfall und den getätigten Stalkinghandlungen ab (BAG, Urteil vom 19.04.2012, Az: 2 AZR 258/11).
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrecht Siegen
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