Minusstunden – Verrechnung mit Zeitguthaben auf Arbeitszeitkonto zulässig?
Das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Zeitguthaben eines Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber nur mit Minusstunden des Arbeitnehmers verrechnen, wenn ihm die der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegende Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) die Möglichkeit dazu eröffnet (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, Az: 5 AZR 676/11).
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrecht Siegen
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