Stellenbewerber – Auskunftsanspruch über eingestellten Bewerber?
Ein Stellenbewerber dessen Bewerbung im Einstellungsverfahren eines Arbeitgebers trotz Erfüllung des Anforderungsprofils in der Stellenausschreibung nicht berücksichtigt wird, hat keinen Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, ob am Ende des Bewerbungsverfahrens ein Arbeitnehmer eingestellt wurde (EuGH, Urteil vom 19.04.2012, Az: C-415/10).
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrecht Siegen
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