Dienstag, 15. Mai 2012

Betriebskostenvorauszahlungen – Erhöhung bei falscher Betriebskostenabrechnung
Ein Vermieter kann die Betriebskostenvorauszahlungen nicht wirksam erhöhen, wenn die Betriebskostenabrechnungen fehlerhaft sind und der Mieter diese beanstandet. Der Vermieter ist nur dann zu einer Erhöhung bzw. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen berechtigt, wenn die Betriebskostenabrechnungen inhaltlich richtig sind (BGH, Urteil vom 15.05.2012, Az: VIII ZR 245/11, VIII ZR 246/11).
Rechtsanwälte Kotz - Mietrecht Siegen
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/6owWn

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen