Donnerstag, 10. Mai 2012

Fernstudium – Klausur verloren gegangen - Ansprüche
Geht eine Klausur bei einem Fernstudium verloren, so hat man einen Anspruch darauf diese nochmals zu schreiben. Einen Anspruch darauf, dass die Klausur als bestanden bewertet wird, hat man hingegen nicht (VG Koblenz, Urteil vom 26.04.2012, Az: 7 K 619/12.KO).
Rechtsanwälte Kotz Kreuztal - Schulrecht
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