Mittwoch, 16. Mai 2012

eBay-Verkäufe steuerpflichtig?
Tätigt man über Jahre hinweg eine Vielzahl von eBay-Verkäufen und erzielt man hierdurch Einnahmen in Höhe von über 100.000 Euro (Zeitraum von 5 Jahren mit ca. 2.200 Verkäufen), so liegt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts eine unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit (BFH, Urteil vom 26.04.2012, Az: V R 2/11).
Rechtsanwälte Kotz - Internetrecht Siegen
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