eBay-Auktion – vorzeitige Beendigung bei Sachmangel
Entdeckt ein Verkäufer nach eBay-Auktionsbeginn, dass der von ihm angebotene Artikel Sachmängel aufweist, die ihm zuvor nicht bekannt waren, so kann er die eBay-Auktion vorzeitig beenden, ohne das ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande kommt. Der Verkäufer ist in diesen Fällen auch nicht zur Zahlung von Schadensersatz gegenüber dem Höchstbietenden verpflichtet (LG Bonn, Urteil vom 05.06.2012, Az.: 18 O 314/11).
Rechtsanwälte Kotz - Internetrecht Siegen
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