Mittwoch, 13. Juni 2012

Gebäudesanierung – Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen die man zur Sanierung seines selbst bewohnten Wohnhauses tätigt, kann man als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommenssteuererklärung geltend machen, wenn es sich bei diesen Aufwendungen nicht um übliche Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen oder Baumängelbeseitigungskosten handelt (BFH, Urteil vom 29.03.2012, Az: VI R 21/11, VI R 70/10, VI R 47/10).
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