Donnerstag, 2. Februar 2012

Mutterschutz – Verdienst bei Beschäftigungsverbot
Einer schwangeren Arbeitnehmerin ist für die Dauer eines Beschäftigungsverbots grundsätzlich der Verdienst auf der Grundlage der letzten 13 Wochen vor Eintritt in das Beschäftigungsverbot zu gewähren (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 21.12.2011, Az: 8 Sa 1328/10).
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Begründung eines Anstellungsverhältnisses – Beweislast
Bewirbt sich ein Stellensuchender erfolgreich auf ein Stellenangebot, das die Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses zum Inhalt hat, kommt spätestens durch die tatsächliche Arbeitsaufnahme des Stellensuchenden ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber zustande. Behauptet der Arbeitgeber sodann, dass nur ein freier Dienstvertrag oder Werkvertrag zwischen den Parteien vereinbart worden sei, so muss er die konkreten Umstände für die Begründung eines anderen Rechtsverhältnisses darzulegen und beweisen (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 21.11.2011, Az: 4 Ta 180/11).
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Betriebliche Altersversorgung - unrichtige Betriebsrentenauskunft
Der Arbeitgeber haftet einem Arbeitnehmer bei einer unrichtigen Betriebsrentenauskunft grundsätzlich nur für dessen entstandenen Vertrauensschaden. Hätte sich der Arbeitnehmer auch bei zutreffender Betriebsrentenauskunft durch den Arbeitgeber für einen vorzeitigen Rentenbeginn entschieden, so kann der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitgeber keinen Schadenersatz wegen entgangener Vergütung und Rentenabschlägen geltend machen (Arbeitsgericht Lörrach, Urteil vom 11.01.2012, Az: 5 Ca 115/11).
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Beweislast bei grobem Behandlungsfehler
Ein grober Behandlungsfehler, der geeignet ist, einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, führt grundsätzlich zu einer Umkehr der objektiven Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden. Dafür reicht aus, daß der grobe Behandlungsfehler geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen; nahelegen oder wahrscheinlich machen muß der Fehler den Schaden hingegen nicht (BGH, Urteil vom 27.04.2004, Az: VI ZR 34/03).
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Mittwoch, 1. Februar 2012

Heizkostenabrechnung des Vermieters nur nach Verbrauch abrechenbar
Ein Vermieter darf die Heizkosten gegenüber dem Mieter nur nach dem tatsächlichen Verbrauch abrechnen (sog. Leistungsprinzip). Eine Heizkostenabrechnung des Vermieters nach dem sog. Abflussprinzip (Vorauszahlungen des Vermieters an das Versorgungsunternehmen) entspricht nicht der Heizkostenverordnung und ist unzulässig (BGH, Urteil vom 01.02.2012, Az: VIII ZR 156/11).
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Misslungene Schönheitsoperation und Schadensersatzansprüche
Treten bei einer Schönheitsoperation Operationsrisiken ein, über die der behandelnde Arzt zuvor aufgeklärt hat und wird die Schönheitsoperation selbst nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen, so stehen dem Patienten anschließend keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem behandelnden Arzt zu (OLG Schleswig, Beschluss vom 25.01.2012, Az: 4 U 103/10).
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Täuschung über die Nachtschichttauglichkeit bei Einstellungsgespräch
Täuscht ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber bei seinem Einstellungsgespräch über seine Nachtschichttauglichkeit und erklärt er später, dass er aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschicht verrichten darf, so kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer wegen arglistiger Täuschung anfechten (LAG Hessen, Urteil vom 21.09.2011, Az: 8 Sa 109/11).
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