eBay-Auktion – Auktionsabbruch bei Diebstahl der angebotenen Ware
Ein eBay-Mitglied kann eine eBay-Auktion abbrechen bzw. sein Auktionsangebot zurücknehmen, wenn die angebotene Sache im Auktionszeitraum gestohlen wird (BGH, Urteil vom 08.06.2011, Az: VIII ZR 305/10).
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