Klassenfahrt – Ausschluss wegen aggressivem Verhalten
Verhält sich ein Schüler gegenüber Mitschülern aggressiv bzw. übt er grundlos Gewalt gegenüber Mitschülern aus, kann er von einer anstehenden Klassenfahrt ausgeschlossen werden (VG Berlin, Beschluss vom 14.06.2011, Az: VG 3 L 350.11 und VG 3 L 351.11).
Rechtsanwälte Kotz Schulrecht
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