Überschwemmungsschaden durch Starkregen
Durch Starkregen verursachte Überschwemmungsschäden sind von der Wohngebäude- bzw. Hausratsversicherung abgedeckt, wenn Elementarschäden mitversichert wurden. Schäden an Fahrzeugen sind im Rahmen einer Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung mitversichert.
Rechtsanwälte Kotz – Versicherungsrechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
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