Samstag, 18. Juni 2011

Radfahrverbot gegenüber einem alkoholauffälligen Autofahrer
Führt ein Fahrzeugführer einmal unter Alkoholeinwirkung ein Kraftfahrzeug und weigert er sich im Rahmen der Fahrerlaubniswiedererteilung ein MPU-Gutachten vorzulegen, kann ihm nicht das Führen von Fahrrädern untersagt werden (OVG Koblenz, Beschluss vom 08.06.2011, Az: 10 B 10415/11.OVG).
Rechtsanwälte Kotz – Verkehrsrechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
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