Mittwoch, 15. Juni 2011

Mietminderung am Rhein wegen Schifffahrtsverkehr?
Ein Mieter einer am Rhein gelegenen Wohnung kann nicht wegen dem Rheinschifffahrtsverkehr und hieraus resultierender Beeinträchtigungen (Lärm- und Geruchsimmissionen) die Miete mindern (AG Köln, Urteil vom 14.06.2011, Az: 223C26/11).
Rechtsanwälte Kotz Mietrechtsberatung
Siegener Strasse 104
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