Hartz IV-Bezieher in NRW – Alleinstehende haben Anspruch auf 50qm Wohnung
Seit dem 01.01.2010 haben alleinstehende Hartz-IV-Bezieher in NRW einen Anspruch auf eine Wohnung mit 50qm Wohnfläche (LSG NRW, Urteil vom 16.05.2011, Az: 19 AS 2202/10).
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