Schaden in Autowaschstraße
Eine Haftung eines Waschanlagenbetreibers besteht nur dann, wenn der Geschädigte darlegt und beweist, dass die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Waschanlagenbetreibers herrühren kann, also eine andere Schadensursächlichkeit ausgeschlossen ist (LG Berlin, Urteil vom 04.07.2011, Az.: 51 S 27/11).
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Unterblog der Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal mit aktuellen Urteilen und Rechtsinformationen in Kurzform. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz veröffentlicht tagesaktuelle Urteile und Rechtsinformationen.
Mittwoch, 10. August 2011
Schulschlägerei – dauerhafter Schulausschluss zulässig?
Zettelt ein Schüler eine Schlägerei an und verletzt er andere Mitschüler hierbei erheblich, kann die Schulde diesen Schüler sofort dauerhaft von der Schule ausschließen, ohne den Ausgang des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens abwarten zu müssen (VG Koblenz, Beschluss vom 28.07.2011, Az: 7 L 616/11.KO).
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Zettelt ein Schüler eine Schlägerei an und verletzt er andere Mitschüler hierbei erheblich, kann die Schulde diesen Schüler sofort dauerhaft von der Schule ausschließen, ohne den Ausgang des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens abwarten zu müssen (VG Koblenz, Beschluss vom 28.07.2011, Az: 7 L 616/11.KO).
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Dienstag, 9. August 2011
Ausschalten der Kennzeichenbeleuchtung bei Trunkenheitsfahrt
Wegen Kennzeichenmissbrauchs nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG ist strafbar, wer bei Dunkelheit die Fahrzeugbeleuchtung und damit auch die Kennzeichenbeleuchtung ausschaltet, um (auch) die Ablesbarkeit des hinteren Kennzeichens zu vereiteln (OLG Stuttgart, Beschluß vom 06.07.2011, Az:2 Ss 344/11).
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Wegen Kennzeichenmissbrauchs nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG ist strafbar, wer bei Dunkelheit die Fahrzeugbeleuchtung und damit auch die Kennzeichenbeleuchtung ausschaltet, um (auch) die Ablesbarkeit des hinteren Kennzeichens zu vereiteln (OLG Stuttgart, Beschluß vom 06.07.2011, Az:2 Ss 344/11).
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Ausbildungsunterhaltsanspruch bei Schwangerschaft
Der Unterhaltsberechtigte verliert den Ausbildungsunterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern nicht deshalb, weil er infolge einer Schwangerschaft und der anschließenden Kindesbetreuung seine Ausbildung verzögert beginnt. Das gilt jedenfalls in-soweit, als der Unterhaltsberechtigte seine Ausbildung nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes - gegebenenfalls unter zusätzlicher Berücksichtigung einer angemessenen Übergangszeit – aufnimmt (BGH, Urteil vom 29.06.2011, Az: XII ZR 127/09).
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Der Unterhaltsberechtigte verliert den Ausbildungsunterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern nicht deshalb, weil er infolge einer Schwangerschaft und der anschließenden Kindesbetreuung seine Ausbildung verzögert beginnt. Das gilt jedenfalls in-soweit, als der Unterhaltsberechtigte seine Ausbildung nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes - gegebenenfalls unter zusätzlicher Berücksichtigung einer angemessenen Übergangszeit – aufnimmt (BGH, Urteil vom 29.06.2011, Az: XII ZR 127/09).
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Montag, 8. August 2011
Verkehrssicherungspflicht und Schutz vor Dachlawinen
Grundsätzlich bleibt es den Benutzern von öffentlichen Verkehrsflächen (Passanten oder Fahrzeugführer) überlassen, sich selbst durch Achtsamkeit vor den Gefahren der Schädigung durch herabfallenden Schnee zu schützen; nur bei besonderen Umständen ist der Hauseigentümer gehalten, Maßnahmen zur Verhinderung der Schneelawinen zu ergreifen oder zumindest vor jenen zu warnen. Besondere Umstände können sein: Allgemeine Schneelage des Ortes, die allgemeine Beschaffenheit des Gebäudes, allgemein ortsübliche Sicherheitsvorkehrungen, allgemein örtliche Verkehrsverhältnisse, die konkreten Schneeverhältnisse, die konkrete Informationslage und die konkrete Verkehrseröffnung.
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Grundsätzlich bleibt es den Benutzern von öffentlichen Verkehrsflächen (Passanten oder Fahrzeugführer) überlassen, sich selbst durch Achtsamkeit vor den Gefahren der Schädigung durch herabfallenden Schnee zu schützen; nur bei besonderen Umständen ist der Hauseigentümer gehalten, Maßnahmen zur Verhinderung der Schneelawinen zu ergreifen oder zumindest vor jenen zu warnen. Besondere Umstände können sein: Allgemeine Schneelage des Ortes, die allgemeine Beschaffenheit des Gebäudes, allgemein ortsübliche Sicherheitsvorkehrungen, allgemein örtliche Verkehrsverhältnisse, die konkreten Schneeverhältnisse, die konkrete Informationslage und die konkrete Verkehrseröffnung.
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Freitag, 5. August 2011
Nacherfüllung im Kaufrecht - Nacherfüllungsort
Lassen sich aus den Parteivereinbarungen keine abschließenden Erkenntnisse gewinnen, ist der Erfüllungsort an dem Ort zu erbringen, an welchem der Verkäufer zum Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hatte (BGH, Urteil vom 13.04.2011, Az: VIII ZR 220/10).
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Lassen sich aus den Parteivereinbarungen keine abschließenden Erkenntnisse gewinnen, ist der Erfüllungsort an dem Ort zu erbringen, an welchem der Verkäufer zum Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hatte (BGH, Urteil vom 13.04.2011, Az: VIII ZR 220/10).
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Nacherfüllung im Werkvertragsrecht - Nacherfüllungsort
Fehlen anderweitige Absprachen der Parteien, ist im Zweifel die Nachbesserung dort zu erbringen, wo das nachzubessernde Werk sich vertragsgemäß befindet. Der Unternehmer hat die Kosten der Nachbesserung einschließlich der Transportkosten zu tragen (BGH, Urteil vom 08.01.2008, Az: X ZR 97/05).
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Fehlen anderweitige Absprachen der Parteien, ist im Zweifel die Nachbesserung dort zu erbringen, wo das nachzubessernde Werk sich vertragsgemäß befindet. Der Unternehmer hat die Kosten der Nachbesserung einschließlich der Transportkosten zu tragen (BGH, Urteil vom 08.01.2008, Az: X ZR 97/05).
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