Autorecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Unterblog der Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal mit aktuellen Urteilen und Rechtsinformationen in Kurzform. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz veröffentlicht tagesaktuelle Urteile und Rechtsinformationen.
Samstag, 31. Mai 2014
Fahrzeugkaufvertrag – Rücktritt vom Kaufvertrag bei einem unerheblichen Mangel möglich?
Bei einem behebbaren Sachmangel eines Fahrzeugs ist die sog.
„Erheblichkeitsschwelle“ (des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB) die den Käufer zum
Rücktritt vom geschlossenen Kaufvertrag berechtigen, bereits dann erreicht ist,
wenn die Mängelbeseitigungskosten bei einem Betrag von über 5 Prozent des
Kaufpreises liegen. Von einem geringfügigen Mangel, der zwar den Rücktritt vom
Kaufvertrag, nicht aber die übrigen Gewährleistungsrechte ausschließt, ist
auszugehen, wenn die Mängelbeseitigungskosten die Grenze von 5 Prozent des
Kaufpreises nicht übersteigen (BGH, Urteil vom 28.05.2014, Az.: VIII ZR 94/13).
Donnerstag, 29. Mai 2014
Anspruch auf Einzelzimmer bei Krankenhausbehandlung gegenüber gesetzlicher Krankenkasse?
Die gesetzliche Krankenkasse ist nicht verpflichtet, die
Mehrkosten für die Inanspruchnahme eines Einzelzimmers bei einer notwendigen Krankenhausbehandlung
zu übernehmen, wenn einer Behandlung in einem Mehrbettzimmer aus medizinischen
Gründen nichts entgegensteht. Auch wenn die übrigen Patienten im Mehrbettzimmer
schnarchen oder Besucher empfangen und hierdurch Ruhestörungen entstehen, hat
der jeweilige Patient keinen Anspruch auf ein Einzelzimmer. Ein Anspruch eines
Patienten gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse auf Versorgung in einem
Einzelzimmer ergibt sich weder aus dem Sozialgesetzbuch noch aus der Verfassung
(SG Detmold, Urteil vom 27.05.2014, Az.: S 5 KR 138/12).
Sozialrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Dienstag, 27. Mai 2014
Leasingfahrzeug gestohlen - Kunde muss zahlen, wenn Kaskoversicherung nicht zahlt
Im Rahmen eines Leasingvertrages ist ein Kunde dazu
verpflichtet, der Leasingfirma nach einem angezeigten Diebstahl des Leasingfahrzeugs
Schadensersatz zu leisten, wenn er es versäumt, die Leasingfirma umfassend über
den Diebstahl des Fahrzeugs zu unterrichten (bzw. den Fahrzeugdiebstahl
nachvollziehbar darzulegen) und die Leasingfirma deswegen keine Schadensregulierung
bei der abgeschlossenen Kaskoversicherung erreichen kann (OLG Hamm, Urteil vom
10.03.2014, Az.: 18 U 84/13).
Autorecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Montag, 26. Mai 2014
Unbefugte Bargeldabhebungen mit Originalbankkarte
Bei unbefugten Abhebungen mit einer Originalkarte mit
Eingabe der PIN spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Karteninhaber die
PIN grob unsorgfältig verwahrt hat und deshalb ein unbefugter Dritter die PIN
erfahren hat, so dass der Kontoinhaber die abgehobenen Bargeldbeträge nicht
ersetzt bekommt (Amtsgericht München, Urteil vom 08.02.2013, Az.: 121 C
10360/12).
Bankrecht Rechtsanwälte Kotz Kreuztal/Siegen/Olpe
Samstag, 24. Mai 2014
Neues Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge ab dem 13.06.2014
Am 13.06.2014 um 0:00 Uhr tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Das Gesetz bringt einige Veränderungen für Verbraucher und Unternehmer mit sich. Die neuen Vorschriften sehen nur noch ein Widerrufsrecht zu Gunsten des Verbrauchers vor. Die Widerrufsfrist beträgt weiterhin einheitlich 14 Tage. Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich bei Vertragsschluss, jedoch nicht vor Lieferung der Ware. Anders als bisher erlischt das Widerrufsrecht nunmehr bei nicht ordnungsgemäßer oder unterbliebener Belehrung spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. Grundsätzlich ist nach dem neuen Widerrufsrecht auch die Einräumung längerer Widerrufsfristen als einer 14-Tagefrist möglich. Grundsätzlich trägt bei einem Widerruf nunmehr der Verbraucher die Kosten für die Rücksendung der Ware. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Unternehmer den Verbraucher hierüber ordnungsgemäß informiert hat. Die kommentarlose Rücksendung der Ware reicht zur Ausübung des Widerrufsrechts ab dem 13.06.2014 nicht mehr aus! Der Verbraucher muss den Widerruf dem Unternehmer gegenüber nunmehr ausdrücklich erklären und die Ware danach unverzüglich an den Unternehmer zurücksenden. Der Unternehmer kann dem Verbraucher dazu auf einer Internetseite ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen, welches der Verbraucher online ausfüllen kann. In diesem Fall muss der Unternehmer den Erhalt des Widerrufs des Verbrauchers unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen. Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurück zu gewähren. Der Unternehmer hat jedoch solange ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Kaufpreisrückzahlung, bis er die Ware zurückerhalten hat. Allerdings trägt er die Versandgefahr. Geht die Ware auf dem Rücksendeweg verloren und kann der Verbraucher nachweisen, dass er die Ware ordnungsgemäß verpackt abgeschickt hat, muss der Unternehmer den Kaufpreis trotzdem zurückzahlen.
Weitere Informationen und Infoflyer zur Rechtslage ab dem 13.06.2014 bei Internetkaufverträgen und eBay-Auktionen unter:
Mittwoch, 21. Mai 2014
Nacktfotos müssen nach Beziehungsende vernichtet werden
Häufig werden im Laufe einer Beziehung erotische und/oder
intime Foto- und Videoaufnahmen gefertigt. Ist die Beziehung gescheitert,
möchte man häufig, dass sein Ex-Partner die bei ihm vorhandenen Aufnahmen
vernichtet bzw. löscht (bei digitalen Aufnahmen). Die Einwilligung des
Betroffenen in solche Aufnahmen kann dieser nach einem Beziehungsende jederzeit
widerrufen, so dass die beim Ex-Partner vorhandenen intimen Foto- und
Videoaufnahmen vom diesem vernichtet bzw. gelöscht werden müssen. Die Löschung
von Fotos und Videoaufnahmen in einem bekleideten Zustand in Alltags- oder
Urlaubssituationen kann hingegen vom Ex-Partner nicht verlangt werden (OLG Koblenz,
Urteil vom 20.05.2014, Az.: 3 U 1288/13).
Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe
Dienstag, 20. Mai 2014
Rangelei im Straßenverkehr
Rangelei im Straßenverkehr zwischen Autofahrer und Radfahrer nach einem Beinaheunfall: Wer gewinnt auf der Straße, wer gewinnt vor Gericht? Einzelheiten dazu auf unserer Homepage: http://www.ra-kotz.de/rangelei-im-strassenverkehr.htm
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