Samstag, 31. Mai 2014

Fahrzeugkaufvertrag – Rücktritt vom Kaufvertrag bei einem unerheblichen Mangel möglich?

Bei einem behebbaren Sachmangel eines Fahrzeugs ist die sog. „Erheblichkeitsschwelle“ (des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB) die den Käufer zum Rücktritt vom geschlossenen Kaufvertrag berechtigen, bereits dann erreicht ist, wenn die Mängelbeseitigungskosten bei einem Betrag von über 5 Prozent des Kaufpreises liegen. Von einem geringfügigen Mangel, der zwar den Rücktritt vom Kaufvertrag, nicht aber die übrigen Gewährleistungsrechte ausschließt, ist auszugehen, wenn die Mängelbeseitigungskosten die Grenze von 5 Prozent des Kaufpreises nicht übersteigen (BGH, Urteil vom 28.05.2014, Az.: VIII ZR 94/13).



Autorecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Donnerstag, 29. Mai 2014

Anspruch auf Einzelzimmer bei Krankenhausbehandlung gegenüber gesetzlicher Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse ist nicht verpflichtet, die Mehrkosten für die Inanspruchnahme eines Einzelzimmers bei einer notwendigen Krankenhausbehandlung zu übernehmen, wenn einer Behandlung in einem Mehrbettzimmer aus medizinischen Gründen nichts entgegensteht. Auch wenn die übrigen Patienten im Mehrbettzimmer schnarchen oder Besucher empfangen und hierdurch Ruhestörungen entstehen, hat der jeweilige Patient keinen Anspruch auf ein Einzelzimmer. Ein Anspruch eines Patienten gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse auf Versorgung in einem Einzelzimmer ergibt sich weder aus dem Sozialgesetzbuch noch aus der Verfassung (SG Detmold, Urteil vom 27.05.2014, Az.:  S 5 KR 138/12).



Sozialrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Dienstag, 27. Mai 2014

Leasingfahrzeug gestohlen - Kunde muss zahlen, wenn Kaskoversicherung nicht zahlt

Im Rahmen eines Leasingvertrages ist ein Kunde dazu verpflichtet, der Leasingfirma nach einem angezeigten Diebstahl des Leasingfahrzeugs Schadensersatz zu leisten, wenn er es versäumt, die Leasingfirma umfassend über den Diebstahl des Fahrzeugs zu unterrichten (bzw. den Fahrzeugdiebstahl nachvollziehbar darzulegen) und die Leasingfirma deswegen keine Schadensregulierung bei der abgeschlossenen Kaskoversicherung erreichen kann (OLG Hamm, Urteil vom 10.03.2014, Az.: 18 U 84/13).



Autorecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Montag, 26. Mai 2014


Unbefugte Bargeldabhebungen mit Originalbankkarte

Bei unbefugten Abhebungen mit einer Originalkarte mit Eingabe der PIN spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Karteninhaber die PIN grob unsorgfältig verwahrt hat und deshalb ein unbefugter Dritter die PIN erfahren hat, so dass der Kontoinhaber die abgehobenen Bargeldbeträge nicht ersetzt bekommt (Amtsgericht München, Urteil vom 08.02.2013, Az.: 121 C 10360/12).
 

Bankrecht Rechtsanwälte Kotz Kreuztal/Siegen/Olpe

Samstag, 24. Mai 2014

Neues Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge ab dem 13.06.2014

 
Am 13.06.2014 um 0:00 Uhr tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Das Gesetz bringt einige Veränderungen für Verbraucher und Unternehmer mit sich. Die neuen Vorschriften sehen nur noch ein Widerrufsrecht zu Gunsten des Verbrauchers vor. Die Widerrufsfrist beträgt weiterhin einheitlich 14 Tage. Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich bei Vertragsschluss, jedoch nicht vor Lieferung der Ware. Anders als bisher erlischt das Widerrufsrecht nunmehr bei nicht ordnungsgemäßer oder unterbliebener Belehrung spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. Grundsätzlich ist nach dem neuen Widerrufsrecht auch die Einräumung längerer Widerrufsfristen als einer 14-Tagefrist möglich. Grundsätzlich trägt bei einem Widerruf nunmehr der Verbraucher die Kosten für die Rücksendung der Ware. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Unternehmer den Verbraucher hierüber ordnungsgemäß informiert hat. Die kommentarlose Rücksendung der Ware reicht zur Ausübung des Widerrufsrechts ab dem 13.06.2014 nicht mehr aus! Der Verbraucher muss den Widerruf dem Unternehmer  gegenüber nunmehr ausdrücklich erklären und die Ware danach unverzüglich an den Unternehmer zurücksenden. Der Unternehmer kann dem Verbraucher dazu auf einer Internetseite ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen, welches der Verbraucher online ausfüllen kann. In diesem Fall muss der Unternehmer den Erhalt des Widerrufs des Verbrauchers unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen. Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurück zu gewähren. Der  Unternehmer hat jedoch solange ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Kaufpreisrückzahlung, bis er die Ware zurückerhalten hat. Allerdings trägt er die Versandgefahr. Geht die Ware auf dem Rücksendeweg verloren und kann der Verbraucher nachweisen, dass er die Ware ordnungsgemäß verpackt  abgeschickt hat, muss der Unternehmer den Kaufpreis trotzdem zurückzahlen.
 
 
 
Weitere Informationen und Infoflyer zur Rechtslage ab dem 13.06.2014 bei Internetkaufverträgen und eBay-Auktionen unter:

Mittwoch, 21. Mai 2014

Nacktfotos müssen nach Beziehungsende vernichtet werden

Häufig werden im Laufe einer Beziehung erotische und/oder intime Foto- und Videoaufnahmen gefertigt. Ist die Beziehung gescheitert, möchte man häufig, dass sein Ex-Partner die bei ihm vorhandenen Aufnahmen vernichtet bzw. löscht (bei digitalen Aufnahmen). Die Einwilligung des Betroffenen in solche Aufnahmen kann dieser nach einem Beziehungsende jederzeit widerrufen, so dass die beim Ex-Partner vorhandenen intimen Foto- und Videoaufnahmen vom diesem vernichtet bzw. gelöscht werden müssen. Die Löschung von Fotos und Videoaufnahmen in einem bekleideten Zustand in Alltags- oder Urlaubssituationen kann hingegen vom Ex-Partner nicht verlangt werden (OLG Koblenz, Urteil vom 20.05.2014, Az.: 3 U 1288/13).
 
 

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Dienstag, 20. Mai 2014

Rangelei im Straßenverkehr

Rangelei im Straßenverkehr zwischen Autofahrer und Radfahrer nach einem Beinaheunfall: Wer gewinnt auf der Straße, wer gewinnt vor Gericht? Einzelheiten dazu auf unserer Homepage: http://www.ra-kotz.de/rangelei-im-strassenverkehr.htm