Sozialrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Unterblog der Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal mit aktuellen Urteilen und Rechtsinformationen in Kurzform. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz veröffentlicht tagesaktuelle Urteile und Rechtsinformationen.
Donnerstag, 29. Mai 2014
Anspruch auf Einzelzimmer bei Krankenhausbehandlung gegenüber gesetzlicher Krankenkasse?
Die gesetzliche Krankenkasse ist nicht verpflichtet, die
Mehrkosten für die Inanspruchnahme eines Einzelzimmers bei einer notwendigen Krankenhausbehandlung
zu übernehmen, wenn einer Behandlung in einem Mehrbettzimmer aus medizinischen
Gründen nichts entgegensteht. Auch wenn die übrigen Patienten im Mehrbettzimmer
schnarchen oder Besucher empfangen und hierdurch Ruhestörungen entstehen, hat
der jeweilige Patient keinen Anspruch auf ein Einzelzimmer. Ein Anspruch eines
Patienten gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse auf Versorgung in einem
Einzelzimmer ergibt sich weder aus dem Sozialgesetzbuch noch aus der Verfassung
(SG Detmold, Urteil vom 27.05.2014, Az.: S 5 KR 138/12).
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