Nach den meisten Versicherungsbedingungen (kurz AKB) in
Kaskoversicherungsverträgen ist der Versicherungsschutz für jegliche Fahrten
auf Motorsport-Rennstrecken (z.B. Nürburgring) ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind in der Regel lediglich Fahrten im Rahmen eines
Fahrsicherheitstrainings auf diesen Strecken. Eine Motorsport-Rennstrecke ist
eine Strecke, die dem Motorsport gewidmet ist und auf der - für diese Zeit der
Widmung - kein öffentlicher Straßenverkehr im Sinne der
straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften stattfindet. Dass die Strecke außerhalb
von Zeiten organisierter Veranstaltungen für die Allgemeinheit in dem Sinne
zugänglich ist, dass jedermann die Möglichkeit hat, sie gegebenenfalls gegen
Zahlung eines Entgelts zu nutzen, nimmt ihr nicht die Eigenschaft als
Motorsport-Rennstrecke (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.04.2014, Az.: 12 U 149/13).
Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal
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