Welche Rechte und Pflichten hat
man als Fitness- bzw. Sportstudiomitglied?
1. Vertragsabschluss: Bei
Abschluss des Vertrages sollte dieser sorgfältig durchgelesen werden. Die
Vertragsdauer darf nicht länger als 2 Jahre betragen und die Kündigungsfrist
nicht länger als 3 Monate. Man sollte auch auf versteckte Zusatzkosten (z.B.
Kursgebühren und Servicepauschalen) achten.
2. fristlose Kündigung: Ein
Vertrag kann auch vorzeitig wieder gekündigt werden (z.B. bei Erkrankung, Schwangerschaft,
Umzug oder Beitragserhöhung).
3. Getränke und Essen: Darf man
sein eigenes Essen und Trinken mitnehmen? Essen: kleine Snacks wie
Energieriegel oder eine Banane dürfen nicht verboten werden. Getränke: Ein
Verbot eigene Getränke mit in das Fitness- bzw. Sportstudio zu nehmen ist
unwirksam. Dosen, Trinkpäckchen oder Glasflaschen können jedoch aus
Sicherheitsgründen untersagt werden.
4. MP3-Player etc.: Das Fitness-
bzw. Sportstudio darf die Benutzung von MP3-Playern etc. nicht untersagen.
Je-doch darf Musik nur in einer solchen Lautstärke gehört werden, dass andere
Mitglieder hiervon nicht gestört werden.
5. Haftung: Mitarbeiter/Inhaber
des Fitness- bzw. Sportstudios sind dazu verpflichtet die Mitglieder über
mögliche Gesundheitsschäden aufzuklären. Daher haften sie für leicht fahrlässig
verursachte Gesundheitsschäden durch fehlerhafte Sportgeräte oder fehlerhafte
Beratung. Weitere Informationen finden Sie unter:
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