Häufig werden im Laufe einer Beziehung erotische und/oder
intime Foto- und Videoaufnahmen gefertigt. Ist die Beziehung gescheitert,
möchte man häufig, dass sein Ex-Partner die bei ihm vorhandenen Aufnahmen
vernichtet bzw. löscht (bei digitalen Aufnahmen). Die Einwilligung des
Betroffenen in solche Aufnahmen kann dieser nach einem Beziehungsende jederzeit
widerrufen, so dass die beim Ex-Partner vorhandenen intimen Foto- und
Videoaufnahmen vom diesem vernichtet bzw. gelöscht werden müssen. Die Löschung
von Fotos und Videoaufnahmen in einem bekleideten Zustand in Alltags- oder
Urlaubssituationen kann hingegen vom Ex-Partner nicht verlangt werden (OLG Koblenz,
Urteil vom 20.05.2014, Az.: 3 U 1288/13).
Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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