Autorecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Unterblog der Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal mit aktuellen Urteilen und Rechtsinformationen in Kurzform. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz veröffentlicht tagesaktuelle Urteile und Rechtsinformationen.
Samstag, 31. Mai 2014
Fahrzeugkaufvertrag – Rücktritt vom Kaufvertrag bei einem unerheblichen Mangel möglich?
Bei einem behebbaren Sachmangel eines Fahrzeugs ist die sog.
„Erheblichkeitsschwelle“ (des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB) die den Käufer zum
Rücktritt vom geschlossenen Kaufvertrag berechtigen, bereits dann erreicht ist,
wenn die Mängelbeseitigungskosten bei einem Betrag von über 5 Prozent des
Kaufpreises liegen. Von einem geringfügigen Mangel, der zwar den Rücktritt vom
Kaufvertrag, nicht aber die übrigen Gewährleistungsrechte ausschließt, ist
auszugehen, wenn die Mängelbeseitigungskosten die Grenze von 5 Prozent des
Kaufpreises nicht übersteigen (BGH, Urteil vom 28.05.2014, Az.: VIII ZR 94/13).
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