Mittwoch, 31. August 2016

Achtung - Beim Umschalten einer Ampel von Grün auf Gelb besteht Anhaltepflicht!

Ein Wechsel der Lichtzeichen einer Lichtzeichenanlage von Grün- auf Gelblicht ordnet an anzuhalten, wenn dies mit normaler Betriebsbremsung möglich ist. Gegen diese Regelung verstößt schuldhaft, wer nach einem Wechsel der Lichtzeichen von grün auf gelb zum Beispiel mit einem Sattelzug in den Kreuzungsbereich einfährt, obwohl ihm mit normaler Betriebsbremsung ein Anhalten zwar erst jenseits der Haltelinie, aber noch vor der Lichtzeichenanlage möglich ist (OLG Hamm, Az.:  6 U 13/16, Beschluss vom 30.05.2016).


Bußgeldverfahren Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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