Bußgeldverfahren Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Unterblog der Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal mit aktuellen Urteilen und Rechtsinformationen in Kurzform. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz veröffentlicht tagesaktuelle Urteile und Rechtsinformationen.
Mittwoch, 31. August 2016
Achtung - Beim Umschalten einer Ampel von Grün auf Gelb besteht Anhaltepflicht!
Ein Wechsel der Lichtzeichen einer Lichtzeichenanlage von
Grün- auf Gelblicht ordnet an anzuhalten, wenn dies mit normaler Betriebsbremsung
möglich ist. Gegen diese Regelung verstößt schuldhaft, wer nach einem Wechsel
der Lichtzeichen von grün auf gelb zum Beispiel mit einem Sattelzug in den
Kreuzungsbereich einfährt, obwohl ihm mit normaler Betriebsbremsung ein
Anhalten zwar erst jenseits der Haltelinie, aber noch vor der Lichtzeichenanlage
möglich ist (OLG Hamm, Az.: 6 U 13/16, Beschluss
vom 30.05.2016).
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