Mittwoch, 4. Mai 2011

Schönheitsreparaturklausel in Mietvertrag unwirksam – Erstattungsansprüche
Werden von einem Mieter trotz unwirksamer Schönheitsreparaturklausel Renovierungsarbeiten in einer Mietwohnung vorgenommen, so verjähren etwaige Erstattungsansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter innerhalb von 6 Monaten ab Beendigung des Mietverhältnisses (BGH, Urteil vom 04.05.2011, Az: VIII ZR 195/10).
Rechtsanwälte Kotz – Mietrechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/3pVsO
Tankbetrug an Selbstbedienungstankstelle – Erstattung von Detektivkosten
Wird an einer Selbstbedienungstankstelle getankt und der getankte Kraftstoff nicht bezahlt, so muss der Tankbetrüger dem Tankstellenbetreiber auch die Detektivkosten ersetzen, die dieser aufwendet um den Tankbetrüger zu ermitteln (BGH, Urteil vom 04.05.2011, Az: VIII ZR 171/10).
Rechtsanwälte Kotz – Verkehrsrechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/eGqfs
Mietrückstand – Zahlungsklage des Vermieters
Eine Klage eines Vermieters gegen seinen Mieter auf künftige Mietzinszahlungen ist berechtigt, wenn der Mieter mit mehr als einer Mietzinszahlung im Rückstand ist (BGH, Urteil vom 04.05.2011, Az: VIII ZR 146/10).
Rechtsanwälte Kotz – Mietrechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/RmU2R

Dienstag, 3. Mai 2011

Steuerhinterziehung bei Falschangabe der Wegstrecke zum Arbeitsplatz

Tätigt ein Steuerpflichtiger in seinen Steuererklärungen bewusste Falschangaben über die Länge der Wegstrecke zu seinem Arbeitsplatz (KM-Angabe) um einen höheren Werbungskostenabzug zu erzielen, so kann diese Vorgehensweise des Steuerpflichtigen als Steuerhinterziehung gewertet werden(FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.03.2011, Az: 3 K 2635/08). Die Verjährungsfrist dieser Handlungen beträgt in diesem Falle 10 Jahre.
Rechtsanwälte Kotz - Steuerstrafrecht
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://www.ra-kotz.de

Montag, 2. Mai 2011

Gesetzlich Krankenversicherter – Vergütungsvereinbarung mit Arzt zulässig?
Eine ärztliche Vergütungsvereinbarung über eine privatärztliche Behandlung ist mit einem gesetzlich Krankenversicherten nur dann wirksam, wenn dieser ausdrücklich eine privatärztliche Behandlung durch den Arzt auf eigene Kosten wünscht und dies dem Arzt schriftlich bestätigt. Dem gesetzlich Krankenversicherten muss bei Abschluss der Vergütungsvereinbarung klar sein, dass seine gesetzliche Krankenkasse die anfallenden Arztgebühren nicht oder nicht in voller Höhe trägt (AG München, Urteil vom 28.04.2011, Az: 163 C 34297/09).
Rechtsanwälte Kotz - Medizinrechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/QxE32
Feiertagszuschlag für Ostersonntag

Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen vor, haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung dieses Zuschlags für Ostersonntag, wenn landesrechtlich dieser Tag kein gesetzlicher Feiertag ist (BAG, Urteil vom 17.3.2010, Az: 5 AZR 317/09).
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
www.arbeitsrechtsiegen.de

Sonntag, 1. Mai 2011

Fahrtfahrt mit mehr als 1,6 Promille – MPU-Anordnung rechtsmäßig?

Rechtsgrundlage für die Untersagung, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen, ist § 3 Abs. 1 Satz 1 FeV. Danach hat die Fahrerlaubnisbehörde das Führen von nicht erlaubnispflichtigen Fahrzeugen oder das Führen von Tieren zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen, wenn sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet hierzu erweist. Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass der Führer eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs oder Tieres zum Führen ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist, finden die Vorschriften der §§ 11 bis 14 FeV gemäß § 3 Abs. 2 FeV entsprechend Anwendung; auf diese Weise sollen bestehende Eignungszweifel geklärt oder eine behördliche Entscheidung über die Untersagung, Beschränkung oder die Anordnung von Auflagen vorbereitet werden. Zur Klärung von Eignungszweifeln bei einer Alkoholproblematik ordnet die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c) FeV zwingend die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wird. Ein diesbezügliches Ermessen steht der Fahrerlaubnisbehörde nicht zu.

Solange ein Betroffener ein zu Recht angeordnetes MPU-Eignungsgutachten nicht beibringt, darf die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 Abs. 8 FeV davon ausgehen, dass seine Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen feststeht und auch eine bedingte Eignung nicht gegeben ist. Denn erst das Gutachten kann klären, ob ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug unter bestimmten Beschränkungen oder Auflagen geführt werden kann (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2011, Az: OVG 1 S 19.11, OVG 1).
Rechtsanwälte Kotz - Verkehrsrechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/hXlTU