Mittwoch, 4. Mai 2011

Tankbetrug an Selbstbedienungstankstelle – Erstattung von Detektivkosten
Wird an einer Selbstbedienungstankstelle getankt und der getankte Kraftstoff nicht bezahlt, so muss der Tankbetrüger dem Tankstellenbetreiber auch die Detektivkosten ersetzen, die dieser aufwendet um den Tankbetrüger zu ermitteln (BGH, Urteil vom 04.05.2011, Az: VIII ZR 171/10).
Rechtsanwälte Kotz – Verkehrsrechtsberatung
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