Freitag, 20. Mai 2011

Fahranfänger – Führerschein im EU-Ausland erwerben
Erwerben deutsche Fahranfänger ihren Führerschein im EU-Ausland ist dieser in Deutschland nur dann gültig, wenn sie mindestens 6 Monate im EU-Führerscheinausstellungsland gelebt haben (EuGH, Urteil vom 19.05.2011, Az: C-184/10).
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