Keine Straßenreinigungsgebühren in Frankfurt am Main – Gebührensatzung ist unwirksam
Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankfurt am Main ist unwirksam, so dass die Stadt Frankfurt am Main seit dem 01.01.2005 nicht wirksam Straßenreinigungsgebühren erheben kann (VG Frankfurt, Urteil vom 11.05.2011, Az: 6 K 5753/09, 6 K 510/10, 6 K 513/10).
Rechtsanwälte Kotz Siegen - Verkehrsrecht
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