Herausgabe des Dienstfahrzeugs bei Arbeitsunfähigkeit und Urlaub
Gibt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber bei arbeitsunfähiger Erkrankung oder Urlaub trotz entsprechender Aufforderung nicht den Fahrzeugschlüssel des Dienstfahrzeugs heraus, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristgerecht kündigen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2010, Az.: 7 Sa 1052/09).
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrechtsberatung
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