Feiertagszuschlag für Ostersonntag
Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen vor, haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung dieses Zuschlags für Ostersonntag, wenn landesrechtlich dieser Tag kein gesetzlicher Feiertag ist (BAG, Urteil vom 17.3.2010, Az: 5 AZR 317/09).
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
www.arbeitsrechtsiegen.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen