Sonntag, 22. Mai 2011

Rücksendekosten bei Fernabsatzvertrag unter 40 Euro – Welche Kosten dürfen dem Verbraucher auferlegt werden? Nach dem klaren Gesetzeswortlaut dürfen nicht beliebige Rücksendekosten auf den Verbraucher abgewälzt werden, sondern ausschließlich die regelmäßigen Kosten. Mit außergewöhnlichen oder sonst besonderen Kosten, wie sie etwa durch Einschaltung aufwendiger Abholdienste anfallen können, darf der Verbraucher nicht belastet werden(OLG Brandenburg, Urteil vom 22.02.2011, Az.: 6 U 80/10).
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