Mietrückstand – Zahlungsklage des Vermieters
Eine Klage eines Vermieters gegen seinen Mieter auf künftige Mietzinszahlungen ist berechtigt, wenn der Mieter mit mehr als einer Mietzinszahlung im Rückstand ist (BGH, Urteil vom 04.05.2011, Az: VIII ZR 146/10).
Rechtsanwälte Kotz – Mietrechtsberatung
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