Dienstag, 3. Mai 2011

Steuerhinterziehung bei Falschangabe der Wegstrecke zum Arbeitsplatz

Tätigt ein Steuerpflichtiger in seinen Steuererklärungen bewusste Falschangaben über die Länge der Wegstrecke zu seinem Arbeitsplatz (KM-Angabe) um einen höheren Werbungskostenabzug zu erzielen, so kann diese Vorgehensweise des Steuerpflichtigen als Steuerhinterziehung gewertet werden(FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.03.2011, Az: 3 K 2635/08). Die Verjährungsfrist dieser Handlungen beträgt in diesem Falle 10 Jahre.
Rechtsanwälte Kotz - Steuerstrafrecht
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