Donnerstag, 19. Mai 2011

Bahnhaftung für nicht geräumten Bahnsteig
Stürzt ein Bahnreisender auf einem nicht geräumten Bahnsteig und verletzt er sich hierbei, haftet die Bahn aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18.05.2011, Az: 2 O 8329/10).
Rechtsanwälte Kotz – Verkehrsrechtsberatung
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