Bahnhaftung für nicht geräumten Bahnsteig
Stürzt ein Bahnreisender auf einem nicht geräumten Bahnsteig und verletzt er sich hierbei, haftet die Bahn aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18.05.2011, Az: 2 O 8329/10).
Rechtsanwälte Kotz – Verkehrsrechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/c4m1u
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen